
Wir stellen ab sofort Verordnungen für Arzneimittel als elektronische Rezepte (E-Rezepte) aus.
Bitte beachten: Dies gilt nicht für andere Verordnungen wie Hilfsmittel, Verbandsmaterial, Betäubungsmittel (BTM), sowie Privat- und grüne Rezepte.
Sie können Ihre Medikamente wie gewohnt bei uns anfordern:
Bitte geben Sie dabei stets die Bezeichnung des Medikaments, die Stärke des Wirkstoffs und die gewünschte Packungsgröße an.
Die Ausstellung eines E-Rezepts kann nur erfolgen, wenn wir Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in der Praxis erfasst haben.
Ihre bestellten Medikamente können Sie am Tag nach der Bestellung in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen.
Zur Einlösung des E-Rezepts in der Apotheke benötigen Sie entweder:
Weitere Details zum elektronischen Rezept finden Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-