Rezeptbestellung

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

    Wichtige Neuerungen zum E-Rezept für gesetzlich Krankenversicherte

    Wir stellen ab sofort Verordnungen für Arzneimittel als elektronische Rezepte (E-Rezepte) aus.

    Bitte beachten: Dies gilt nicht für andere Verordnungen wie Hilfsmittel, Verbandsmaterial, Betäubungsmittel (BTM), sowie Privat- und grüne Rezepte.

    So bestellen Sie Ihr E-Rezept

    Sie können Ihre Medikamente wie gewohnt bei uns anfordern:

    • Per E-Mail
    • Telefonisch
    • Über unseren Anrufbeantworter

    Bitte geben Sie dabei stets die Bezeichnung des Medikaments, die Stärke des Wirkstoffs und die gewünschte Packungsgröße an.

    Abholung und Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines E-Rezepts kann nur erfolgen, wenn wir Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal bereits in der Praxis erfasst haben.

    Ihre bestellten Medikamente können Sie am Tag nach der Bestellung in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen.

    Zur Einlösung des E-Rezepts in der Apotheke benötigen Sie entweder:

    • Ihre Versichertenkarte
    • Oder eine passende E-Rezept-App

    Zusätzliche Informationen

    Weitere Details zum elektronischen Rezept finden Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de